Bürgerrecht Schuldenbremse: Staatsfinanzen als unabhängige Staatsführungsfunktion

Grundidee : Abkoppeln des Staats-Finanzwesen von der übrigen Staatsführung

Staatsführung ist keine funktionale Einheit :
schon jetzt kennen wir neben den Staatsführungsinstanzen die RPK bzw. GPK
(Rechnungs- bzw Geschäfts-Prüfungskommission) zur Kontrolle des Umgangs der Staatsführungsinstanzen mit den finanziellen Staatsmitteln,
sowie die (unabhängigen) Nationalbanken für die Sicherstellung der Finanzmittel und deren Werterhalt.

RPK und GPK haben jedoch keine Entscheidungs- und Handlungs-Kompetenzen, sondern lediglich Beratungs-Kompetenzen für den Bürger (bei dessen demokratischen Entscheidungen)
sowie Überwachungs- und Beratungskompetenzen für die übrige Staatsführung (bezüglich der finanziellen Aspekte ihrer Führungstätigkeit).

Eine unabhängige Staatsfinanzen-Führungsinstanz hätte folgende Aufgaben:
Beschaffung der Staatsfinanzen durch Steuergesetzgebung, Steuerrechtspflege, Finanzbeschaffung und Zuteilung der Finanzmittel. Genau wie die übrige Staatsführung mit ihren Aufgaben (Landesverteidigung, Verkehrswesen, Gesundheitswesen, Sozialdepartement, Aussenpolitik etc) verfügt sie über eigene Gewalten (Legislative, Exekutive, Judikative, denen der Souverän (als vierte Staatsgewalt Resolutive ?) übergeordnet ist.

Eine unabhängige Staatsfinanzen-Führungsinstanz wäre ein sehr effektives Mittel gegen die Staatsverschuldung, weil ihr ein Ziel „ausgeglichener Staatshaushalt“ zwingend vorgegeben werden könnte : konkret hat sie sich auf Zuteilung von Finanzmitteln zu beschränken auf effektiv verfügbare, also vorhandene Finanzmittel. Sie trägt die Verantwortung für ihre Aufgabenwahrnehmung, speziell für das Erreichen des Ziels ausgeglichener Staatshaushalt. Sie hat also ein durch Aufgabe und Ziel gegebenes Interesse, mit den verfügbaren finanziellen Mitteln zurecht zu kommen.

Die anderen Staatsführungsinstanzen haben keine eigenen Finanzmittel für die Bewältigung ihrer Aufgaben, diese Mittel werden von der Staatsfinanzen-Führung verwaltet. Auch ihr Interesse besteht in der bestmöglichen Erfüllung ihrer Aufgaben, was zu steigenden finanziellen Verfügbarkeits-Forderungen führt.

Staatsfinanz- (Ziel Ausgaben-Minimierung) und übrige Führungsinstanzen (Ziel grösstmögliche Finanz-Verfügbarkeit) müssen eine Lösung zur Bereinigung dieses Zielkonflikts finden. Wenn eines dieser beiden Ziele oder die Lösung des Zielkonflikts nicht gefunden werden kann, müssen die Konflikt-Probleme (zu geringe Steuermittel, Minderung der Staatsaufgaben und der damit verbundenen Kosten) dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Autor: wernerklee

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